Es ist nicht die Aufgabe des heutigen Deutschen Bundestages, die seit 1949 bestehende Zusammenarbeit von CDU und CSU als „Union“ durch wahlgesetzliche Tricksereien aufzulösen. Also wird das Bundesverfassungsgericht über die Wahlrechtsreform befinden müssen. Die ostdeutschen Neulinge in der Bundespolitik von 1990 konnten von den erfahrenen Abgeordneten lernen, dass man Operationen am Wahlrecht möglichst immer zusammen mit der Opposition veranstaltet, und nicht gegen sie.