Das Sozialismus-Ziel in der Verfassung der DDR und der Klima-Vorbehalt gemäß Bundesverfassungsgericht unterscheiden sich in der Sache, in der Reduzierung des Gemeinwesens auf ein scheinbar übergeordnetes höheres Ziel bei Beschneidung grundsätzlicher Freiheiten unterscheiden sich beide totalitären Lösungen nicht.