Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Die Grundmandatsklausel bleibt, die Erststimme – die direkte Stimme des Bürgers – taugt dennoch nicht viel und hat ihre Deklassierung voll verdient. Die Stimme des großen Lümmels also die des transformationsresistenten Volkes möge sich dauerhaft der Parteiräson - der Zweitstimme – unterordnen. Nur Kandidaten, die zur jeweiligen Parteilinie passen und auf der Parteiliste gefallmäßig eingenordet sind, dürfen je nach Parteiabschneiden am...