Und „beide Seiten haben Interessen, die berücksichtigt werden müssen?“ Klar, ein Vergewaltiger hat auch Interessen, ein Mörder auch. Die vergewaltigen und morden nicht ohne Motiv. Nur seltsamer Weise duldet die Rechtsordnung nicht, dass diese Interessen mit Gewalt durchgesetzt werden. Das heißt: In den letzten Dekaden wurde das Einnehmen der Täterperspektive zunehmend zeitgeistig. Man müsse Verständnis mit dem Täter haben, das Opfer und sein Leiden werden verdrängt.