Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Die Grundmandatsklausel bleibt, die Erststimme – die direkte Stimme des Bürgers – taugt dennoch nicht viel und hat ihre Deklassierung voll verdient.
Die Stimme des großen Lümmels also die des transformationsresistenten Volkes möge sich dauerhaft der Parteiräson - der Zweitstimme – unterordnen.
Nur Kandidaten, die zur jeweiligen Parteilinie passen und auf der Parteiliste gefallmäßig eingenordet sind, dürfen je nach Parteiabschneiden am Wahlabend auf eine Bundestagszugehörigkeit hoffen.
Reichen die Prozente nicht, werden die Parteilisten nach hinten kürzer, die besonders strammen Parteisoldaten konzentrieren sich ja ohnehin vorn hinter dem jeweiligen Listenführer. Die richtigen
Parteimeinungen kommen immer rein. Dann halt auf weniger Schultern konzentriert.
Abweichler unterliegen der natürlichen Auslese. Die gewinnen zwar ab und an ihre Wahlkreise, doch auf den Listen gehören ihnen die hinteren wertlos gewordenen Plätze. Eine feine Sache für
Parteistrategen, der Demokratie zum Schaden.
Kann sich der große Lümmel, dieses transformationsundankbare Volk, dagegen wehren? Mit großer Münze eher nicht. Das Ding ist gegessen.
Die kleine Münze ist interessant. Es gibt in Deutschland das Wahlrecht, keine Wahlpflicht. Demzufolge gibt es auch keine Pflicht, das Kreuz bei Erst- und Zweitstimme zumachen.
Was wäre, wenn der große Lümmel sein Kreuz im Wahllokal nur bei den Erststimmen, bei den Direktkandidaten macht und die Zweitstimme Zweitstimme sein und diese unbeachtet linksmitterechtsliegen
läßt? Nahe Null Prozent in Zweitstimmen für alle Parteien würden die Parteilisten auf nahe Null schrumpfen lassen. Einfach so. (Smiley). Der 21. Deutsche Bundestag wäre leer, weil die
Zweitstimmen definieren, wieviel Leutchen ins Parlament einziehen dürfen.
Andererseits wären in allen 299 Wahlkreisen 299 Kandidaten direkt gewählt, dürften aber nicht rein, in den Bundestag. Siehe keine Zweitstimmengrundlage.
Was nun? Keine Zweitstimmen-MdBs im nächsten Bundestag, dafür eine 299fach direktgewählte demokratische Parlamentsreserve, die ähnlich dem Verbot der Nutzung eigener Öl- und Gasvorkommen in
Deutschland nicht zur Praktizierung eigener Politik im Parlament zugelassen ist.
Wäre das nicht eine Gaudi besonderer Art?
Soweit meine Glosse. Christian Müller MdB 1990-2005, eine Stimme der Vernunft, sagt zum
Thema:
„Das Selbstlob der „Reformer“ besteht ja darin, auf die überfällige Verkleinerung des BT hinzuweisen, und zwar durch Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten.
Wer das gewollt hätte, und zwar ohne große Verwerfungen, hätte nur das Wahlrecht von vor 30 Jahren wieder herstellen müssen. Damals gab es weder Überhang noch Ausgleich, und es war demokratisch akzeptiert, dass ein im Wahlkreis gewonnenes Mandat, also ein Direktmandat, eine wesentliche Grundlage jedes Bundestages war.
Damit wird heute die Absicht der Verbieger noch einmal deutlich, dass es ihnen ausschließlich darum ging, den Vorrang des Listenwahlrechts voranzubringen, um gewünschte, von den Parteigremien gesetzte Kandidaten in den BT zu bringen. Man braucht schließlich willige Mitspieler für die Große Transformation.“
Eine letzte Bemerkung in eigener Sache. 2005 verzichtet ich auf einen Landeslistenplatz, gewann den Wahlkreis mit bestem sächsischen SPD-Einzelergebnis und war wieder drin, im
Bundestag. Siehe den Link: Eine Betrachtung in eigener Sache...
Auf der Grundlage des jetzt geltenden Wahlrechts, wäre ich 2005 wohl nicht wieder MdB geworden.