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Von Sulla zur Transformationsregierung: Das Hinweisgeberschutzgesetz



1978 war ich glücklicher Empfänger eines Westbuches. Die Hinweisgeberhauptamtlichen beim Zoll der DDR ließen das Päckchen wider Erwarten durchgehen. Darin war das ersehnte Buch von Hans Dieter Stöver „Die Römer – Taktiker der Macht“ (Rowohlt Taschenbuch). Meiner Tante in Köln gelang damit, was nicht immer gelang in der Zone: Das Senden von West-Schallplatten und -Büchern.

Ich stürzte mich auf das wunderbar geschriebene Buch, Stöver pflegte darin einen Stil, der die römische Geschichte auf lebendige Art beschrieb. Der Eindruck kam auf, Zeitgenossen und Abläufe der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts wären die Handelnden und Handlungen.

Bei Lucius Cornelius Sulla (138 – 78 v.u.Z.) blieben mir neben seinen Gräueln vor allem seine Proskriptionslisten im Gedächtnis. Die hatten sowas authentisches auch in Nationalsozialismus und Kommunismus. Maximilien de Robespierre waren solche Praktiken ebenfalls nicht fremd, von der Inquisition ganz zu schweigen. Das Prinzip ist immer dasselbe: Hinweise sind erwünscht, die Zinker werden geschützt und die Repressierten müssen ihre Unschuld beweisen. Früher hieß das Gottesurteil, heute heißt das nachweisbar per Leumund transformationsfreundlich zu bleiben.

Bei Stöver liest sich das Hinweisgeberverfahren so “Zunächst sehen wir einen Staatsmörder von bisher nicht gekannten Ausmaßen beim grausigen Geschäft, und das wörtlich! Die Ware: Köpfe; der Preis: das Vermögen der Geächteten; die Methode: Denunziation; die Werbung: plakative Proskriptionslisten an Mauern und Toren. ‚Proskribieren‘ heißt in der Tat wörtlich: eine Ware ausschreiben‘! Es sind gewiß schon mehr Menschen auf Staatskosten in den Hades geschickt worden, aber noch nie geschah es in einer so unverfrorenen, menschenverachtenden Weise in aller Öffentlichkeit! Und dies in Rom, das zur gleichen Zeit einen Cicero heranreifen läßt, der stolz auf seine Rechtsnormen ist, dessen Geschichtsschreiber sich an einer angenommenen inneren Größe ihres Volkes aufrichten. Aber Rom ist mehr als all das, wie Deutschland eben nicht nur ein Elysium für fernöstliche Goethebewunderer ist. Zu gewissen – besser ungewissen – Zeiten brechen in allen Kulturen chaotische Instinkte durch, für die man vergeblich rationale Begründungen sucht. … Der sogenannte homo sapiens ist immer archaich, denn von einer charakterlich ethischen Revolution kann man mit Blick auf die vergangenen 10 000 Jahre wahrlich nicht reden. Lediglich die Annehmlichkeiten des technischen Fortschritts steigern den Hang zum Bequemen, und die damit die Manipulierbarkeit der Massen.“ (Stöver S. 229/230).

Selbstverständlich sind den guten Initiatoren des bundesdeutschen Hinweisgebergesetze von 2023 keine Köpfe vorzuwerfen. Bis jetzt nicht. Wer weiß schon, was in einem staatlich geförderten ungezügeltem Denunziationsklima alles an grusligen Entwicklungen möglich ist? Ein Blick in die Geschichtsbücher über die Römer, über die Kirche, über die französische Revolution 1789, über den bolschewistischen Putsch 1917, über die NS-Machtergreifung 1933 und über die Geschichte des Ministeriums für Staatssicherheit genügt völlig. Öffentlich geforderte und geförderte Denunziation entwickelt immer ein Eigenleben. Das Hinweisgebersystem produziert zuverlässig angebliche „Täter“ und es produziert ständig mehr davon. Weil es davon lebt und jeder erfundene und zur Strecke gebrachte „Täter“ steht wiederum für die Existenzberechtigung des Hinweisgebergesetzes. Wo soviel „Täter“ enttarnt werden, muss es noch viel mehr geben und die müssen alle gefunden werden!
Nicht nur Erich Mielke wäre stolz auf die Transformationsregierung. Vorwärts und nicht vergessen – die Hinweise!

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist legalisierte MfS-Strategie (noch?) ohne Gelbes Elend.

Man kann ja nie wissen. Deshalb fragte ich Deepl, was Hinweisgeberschutzgesetz auf russisch heißt:

Закон о защите информаторов   ... nur mal so.