Foto aus "Der Reichstag und urbane Projekte" Christo, Prestel Verlag 1993
Frank Schäffler MdB/FDP twitterte am 27. April 2023 „Nur mal so: der Bundestag heizt derzeit
mit (Bio-)Öl und Gas. Dies kann lt. Bundestagsverwaltung nicht so einfach umgestellt werden. Die Heizsysteme seien „für die heute verfügbaren Wärmepumpensysteme (…) nicht geeignet.“ Die
Berliner Morgenpost ergänzt „Grund: zu hohe Vorlauftemperaturen (110 ℃).
Nun aber ran! Der Gesetzgeber muss Vorbild sein. Das liebe Volk zu Wärmepumpen verdammen, egal ob in Neu- oder Altbauten, und dann das eigene „Hohe Haus“ weiterhin wetterschädlich erhitzen?
Andersrum wird ein Schuh draus: Zuerst den Reichstag und seine 1990er Altbauten wärmepumpenmäßig auf Habeckschen Vordermann bringen und dann die Bevölkerung am funktionierenden Beispiel
überzeugen! Was natürlich ein Ding der Unmöglichkeit bleiben dürfte. Ohne Fußboden-/Flächenheizung machen Wärmepumpen mit ihren niedrigen Vorlauftemperaturen keinen Sinn. Nicht mal im Bundestag,
der sich seit Merkel auch als Naturgesetzgeber versteht.
1995 zauberten Jeanne-Claude und Christo. Sie verhüllten den Reichstag, umwoben ihn mit ihrem Zauber und entließen das Gebäude vier Jahre später sozusagen mit neuem Geist in ein neues Leben aus
der Verhüllung und das mit moderner Heizung. Vierundzwanzig Jahre und einen Habeck später kann das
Reichstagsgebäude samt ehedem moderner Heizung mit der neuen Zeit nicht mehr mithalten und ist wettertechnisch rechtsaußen gestrandet.
Das Reichstagsgebäude samt der dazugehörigen Bundestagsgebäude (was ist mit dem Transformationskanzleramt?) sind für den großen Sprung in den grünen Himmel nicht geeignet. Weder kann das
Heizsystem von 110 Grad Celsius Vorlauftemperatur auf 35 Grad Celsius gestürzt werden noch dachten des Kaisers Parlamentarier beim Bau an Fußbodenheizungen. Auch die Abgeordneten der 90er Jahre
hatten das nicht auf dem Schirm. Pech der vorgrünen Geburt.
Der Bundestag wird also ab 2024 Buße tun müssen. Fünfzigtausend EUR sollen dann für nichtvollzogene Umstellung auf Wärmepumpen fällig sein.
Ist der Bußbetrag einmalig oder jährlich fällig und wird die jeweilige Objektgröße herangezogen? Wenn der Normalbürger für seine Nichtumrüstung fünfzigtausend Euronen berappen soll, müsste dann
nicht der Bundestag für das Vergehen hundert- oder tausendfache löhnen und das jedes Jahr? Fragen über Fragen.
Dem Bundestag wird wohl nichts anderes übrigbleiben. Er muss Christo (1935-2020) wiederauferstehen lassen und
nach Berlin rufen! Nur Christo vermag den Reichstag und die Bundestagsgebäude mythisch zu verhüllen und diese energetisch transformiert und gegendert wieder zu entblättern.
Übrigens:
Wer eine Wärmepumpe installiert, aber schon geimpft ist, hat keinen Anspruch auf eine Bratwurst! (FB-Fundstück).