Österreich lehnt den UN-Migrationspakt ab
Eine unbedachte Einladung von 2015 muss reichen, meinen die Österreicher und lehnen die nächste Groß-und Dauer-Einladung ab. Anders als eine Einladung kann der UN-Migrationspakt in den
Zuwanderer-Entsendeländern schwerlich verstanden und kommuniziert werden.
Was 2015 mit dem Merkel-Selfie wie „Visit Europe!“ zur weltweiten und millionenfach befolgten Botschaft begann, dürfte wird mit dem Migrationspakt und seiner Grundthese "Kommt nicht illegal. Die
Aufnahme-Länder nehmen euch legal in ihre Sozial- und Bildungssysteme auf" eine immense Steigerung erfahren.
Der Pakt ist eine Drohung mit der "Massenmigration als Waffe". Was
heißt: "Seid ihr nicht gefügig, dann kommen wir zu euch und nehmen uns, was wir brauchen. Die Vereinten Nationen unterstützen uns.“ Mit dieser Botschaft wird die Post richtig abgehen. Hilfe zur
Selbsthilfe sieht anders aus.
Die Österreicher haben das begriffen und die Gründe ihrer Ablehnung am 31. Oktober 2018 öffentlich kundgetan:
„Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der
Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von
Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist
zurückzuweisen.
Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration
(VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.
Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:
Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
Familienzusammenführung soll erleichtert werden
Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
Zurverfügungstellung von Schulressourcen
Zugang zu höherer Bildung
Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
Erleichterung von Unternehmensgründungen
Zugang zum Gesundheitssystem
Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
Übernahme von Best-practices in der Integration
Verfolgung von Hassverbrechen
Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von
Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen
Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.
Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:
Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.
Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen
werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein. (APA/red.)
Seit dem Herbst 2015 taumelt die Europäische Union vor allem durch deutsche Schuld in schweren Turbulenzen. Selbst die Bundestagswahlen des Jahres 2017 werden erst jetzt mit
dreizehnmonatiger Verspätung in den Parteienspitzen beendet. Auf den quälenden Abgang von Martin Schulz zwei Monate nach der Wolkenreise „Bundestagswahl“ genannt und Horst Seehofers Abgang als bayerischer Ministerpräsident ebenfalls noch 2017 sieht nun sich die Hauptverantwortliche der Turbulenzen – die
Bundeskanzlerin genötigt, ihren Hut als CDU-Vorsitzende zu nehmen. Würde sie es doch auch mit ihrem Kanzlerinnenhut tun! Deutschland hat sie in schwerstes Fahrwasser gesteuert, besser wird es mit
ihr in diesem Leben nicht mehr. Das Land ist tief gespalten, das Feuilleton übt sich in meinungspolitischer Gewaltherrschaft, in den Talk-Shows
läuft eine Propagandamaschine, die Margot Honecker in nasser Gruft jubilieren lässt.
Wie wird sich die Bundesregierung nun verhalten? Wie seit 2015 eingeübt? Ohne
Rückkopplung mit dem Souverän und seinen Repräsentanten im Deutschen Bundestag? Oder haben die Bundestagsparteien etwas aus ihrem historischen Versagen gelernt und wollen die Bevölkerung
wieder in den Blick nehmen? Man darf gespannt sein.
Ob Merkels Nachfolger die Türen wieder zu, den Bau stabilisieren und Grundvertrauen in die
Institutionen der Republik wieder herstellen können? Immerhin steht Hannibal bereits in der Tür: UN-Migrationspakt ante portas.
Merz, Kramp-Karrenbauer und Spahn, wie werden sie mit den vielen Hanniballen aus Afrika vor und in der Tür umgehen? Stoppen sie ihre „Angela ohne Land“ oder lassen sie ihr diesen Fehler schnell
noch durchgehen um später alles auf die abgedankte Kanzlerin abwälzen zu können?